Chemnitz Elterninformation: Kitaschließungen und Notbetreuung 14.12.2020-10.01.2021

11. 12. 2020

Liebe Familien,

wie den allgemeinen Pressemitteilungen zu entnehmen werden ab 14.12.2020 bis 10.01.2021 grundsätzlich alle Kindertageseinrichtungen und Schulen einschließlich der Horte in Sachsen geschlossen. Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wird sichergestellt. Wir bereiten derzeit die Notbetreuung für diese Kinder vor.

Es wird unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung geben, je nachdem in welchem Berufszweig Sie tätig sind:

  • Fallgruppe 1: Beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte sind in einem systemrelevanten Berufsfeld entsprechend der Auflistung tätig und daher an der Betreuung des Kindes gehindert oder  
  • Fallgruppe 2: nur einer der Personensorgeberechtigten ist beruflich in einem systemrelevanten Berufsfeld entsprechend der Auflistung tätig und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten kann nicht abgesichert werden. 

Bitte prüfen Sie genau, welches der Formulare für Ihre Familienkonstellation erforderlich ist.

Achtung: Es handelt sich um Entwürfe vorbehaltlich der Kabinettsentscheidung am 11. Dezember.

 

Je nach vorliegender Konstellation ist das entsprechende Formular durch Ihre Arbeitgeber zu bestätigen und am 1. Tag der Notbetreuung Ihres Kindes in der jeweiligen Einrichtung vorzulegen.

 

Mit den endgültigen Listen der systemrelevanten Berufsgruppen ist erst nach der Kabinettsentscheidung am Freitag, dem 11.12.2020, zu rechnen. Wir gehen aber davon aus, dass es keine wesentlichen Änderungen zu den genannten Berufsgruppen geben wird. Bis zum Inkrafttreten der Regelungen zum Beginn der Notbetreuung am 14.12.2020 bliebe keine ausreichende Zeit für Sie, die entsprechende Bestätigung Ihrer Arbeitgeber zu erhalten. Zudem müssen unsere Einrichtungen die Umsetzung der Notbetreuung organisatorisch und personell planen.

 

Wir bitten Sie daher, sich ab 11. Dezember selbständig auf der Internetseite des Freistaates Sachsen unter coronavirus.sachsen.de -> Amtliche Bekanntmachungen die neue Corona-Schutz-Verordnung anzusehen und zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Notbetreuung haben.

 

Die Regelung des Landes soll Stand heute bis zum 10. Januar  2021 gelten.

Auch steht heute noch nicht fest, wie das Thema Eltern-Beiträge gelöst wird.

 

Wir bitten um Verständnis – lassen Sie uns die kommende Zeit GEMEINSAM bestmöglich meistern!

Herzliche Grüße von Ihren Kita-Teams aus Chemnitz