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Brandenburg Elterninformation: Lockdown, Notbetreuung, Elternbeiträge

21. 01. 2021
Kitas (ohne Hort)

Die Kitas bleiben grundsätzlich offen.

Landkreise müssen die Betreuung aussetzen bei mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen (Allgemeinverfügung). 

Dann finden die Regelungen zur Notbetreuung Anwendung. 

Entscheidungen zum Anspruch auf Notbetreuung treffen die Kommunen. 

 

Nach wie vor gilt die an Eltern gerichtete Bitte der Ministerin Ernst, die Kinder, wenn möglich, freiwillig zu Hause zu betreuen.

 

Allgemeinverfügung Notbetreuung Oberspreewald-Lausitz:

➞  "Die Kindertagesbetreuung gem. § 2 Abs. 1 KitaG ist grundsätzlich untersagt. Die Kindertagesbetreuung ist ausschließlich erlaubt für die Notbetreuung von Kindern bis zur vierten Jahrgangsstufe."

Allgemeinverfügung ;   Antrag zur Notbetreuung

 

Horte

Bleiben weiter geschlossen. 

Horte können öffnen, sofern wieder Präsenzunterricht (ggf. Wechselunterricht) stattfindet. 

Die Notbetreuung findet für den Hort in den Schulen statt. 

 

Elternbeiträge Kita und Hort:

Pressemitteilung des MBJS vom 20.01.2021
Land unterstützt Kita-Eltern: Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung.

 

Pressemitteilung
Infoschreiben

 
Folgende Regelungen gelten in den Kitas des bik e.V. ab dem 01.02.2021:

 

  1. Eltern, die die Betreuung nicht in Anspruch nehmen und ihr Kind/ihre Kinder im häuslichen Umfeld betreuen, werden von den Elternbeiträgen freigestellt.
  2. Eltern, die die Betreuung max. 50 % in Anspruch nehmen, werden zur Hälfte von den Elternbeiträgen freigestellt und zahlen den hälftigen Beitrag.
  3. Eltern, die die Betreuung mehr als 50 % in Anspruch nehmen, zahlen den vollen Elternbeitrag.

 

Um konstante Gruppen gewährleisten und den Personaleinsatz optimal planen zu können, sollen die Eltern ihren Betreuungsbedarf für den gesamten Monat bis spätestens zum 15. des Monats bei der Kita anzeigen. Für den Bedarf der ersten 14 Tage im Monat, ist ein zeitlicher Vorlauf von mind. einer Woche gewünscht. Die Anmeldung bilden auch die Grundlage für den Einzug der Elternbeiträge, der ab Februar 2021 auf den 20. des Monats verlegt wird. Sollten Sie Selbstzahler sein, bitten wir Sie um entsprechende Anpassung der Zahlung! Für den Monat Januar 2021, würden wir die eventuell zu viel geleisteten Zahlungen als Gutschrift mit dem nächsten regulär zu zahlenden Elternbeitrag verrechnen.

 

Aktuelles

aus dem Berliner Institut für Kleinkindpädagogik