Brandenburg Elterninformation: Lockdown, Notbetreuung, Elternbeiträge
Kitas (ohne Hort)
Die Kitas bleiben grundsätzlich offen.
Landkreise müssen die Betreuung aussetzen bei mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen (Allgemeinverfügung).
Dann finden die Regelungen zur Notbetreuung Anwendung.
Entscheidungen zum Anspruch auf Notbetreuung treffen die Kommunen.
Nach wie vor gilt die an Eltern gerichtete Bitte der Ministerin Ernst, die Kinder, wenn möglich, freiwillig zu Hause zu betreuen.
Allgemeinverfügung Notbetreuung Oberspreewald-Lausitz 13.01.2021-31.01.2021:
➞ "Die Kindertagesbetreuung gem. § 2 Abs. 1 KitaG ist grundsätzlich untersagt. Die Kindertagesbetreuung ist ausschließlich erlaubt für die Notbetreuung von Kindern bis zur vierten Jahrgangsstufe."
Allgemeinverfügung; Antrag zur Notbetreuung
Horte
Bleiben weiter geschlossen.
Horte können öffnen, sofern wieder Präsenzunterricht (ggf. Wechselunterricht) stattfindet.
Die Notbetreuung findet für den Hort in den Schulen statt.
Beitragszahlungen Kita und Hort:
Pressemitteilung des MBJS vom 20.01.2021
Land unterstützt Kita-Eltern: Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung.