Brandenburg: Stand Öffnung Kitas, Elternbeiträge

26. 01. 2021

Alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter bleiben grundsätzlich geöffnet. Alle Kinder im Vorschulalter werden in Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht nach § 1 Kita-Gesetz betreut, wenn sie nicht infektiös sind oder unter Quarantäne stehen.

 

Es wird weiterhin allen Eltern dringend nahegelegt, soweit möglich ihre Kinder Zuhause zu betreuen.

 

Aufgrund hohen Infektionsgeschehens kann es regional andere Bedingungen gegeben.  Sofern die 7-Tages-Inzidenz über drei Tage den Wert von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschreitet, müssen in Landkreisen bzw. kreisfreien die Kitas für eine Dauer von zwei Wochen geschlossen werden, Die Schließung wird jeweils um eine Woche verlängert, wenn die 7-Tages-Inzidenz nicht unter diesen Wert absinkt. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können Kitas von den Landräten, der Landrätin oder den Oberbürgermeistern geschlossen werden. Dann wird eine Notbetreuung angeboten.

 

Für Kinder im Grundschulalter (Hort und Grundschule) gilt:
Horte und Grundschulen sind derzeit generell geschlossen laut Eindämmungsverordnung. Eine Notbetreuung wird angeboten.