Brandenburg Elterninformation: Elternbeiträge

14. 04. 2021

Kita´s bleiben offen, Hort im Wechselmodell (Präsenzpflicht ausgesetzt)

 

Nach wie vor gilt die an Eltern gerichtete Bitte der Ministerin Ernst, die Kinder, wenn möglich, freiwillig zu Hause zu betreuen bzw. nur im Mindestmaß in die Kita zu bringen.

 

Elternbeiträge Kita und Hort:

Pressemitteilung des MBJS vom 20.01.2021
Land unterstützt Kita-Eltern: Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung.

 

Pressemitteilung
Infoschreiben

 
Folgende Regelungen gelten in den Kitas des bik e.V.:

 

  1. Eltern, die die Betreuung nicht in Anspruch nehmen und ihr Kind/ihre Kinder im häuslichen Umfeld betreuen, werden von den Elternbeiträgen freigestellt.
  2. Eltern, die die Betreuung max. 50 % in Anspruch nehmen, werden zur Hälfte von den Elternbeiträgen freigestellt und zahlen den hälftigen Beitrag.
  3. Eltern, die die Betreuung mehr als 50 % in Anspruch nehmen, zahlen den vollen Elternbeitrag.

 

Folgende Regelungen gelten in den Horten des bik e.V.:
  1. Hortkinder zahlen voll (Systemrelevanz)
  2. oder halb (Wechselmodell)

 

Um konstante Gruppen gewährleisten und den Personaleinsatz optimal planen zu können, sollen die Eltern ihren Betreuungsbedarf für den gesamten Monat bis spätestens zum 15. des Monats bei der Kita anzeigen. Für den Bedarf der ersten 14 Tage im Monat, ist ein zeitlicher Vorlauf von mind. einer Woche gewünscht. Die Anmeldung bilden auch die Grundlage für den Einzug der Elternbeiträge, der ab Februar 2021 auf den 20. des Monats verlegt wird. Sollten Sie Selbstzahler sein, bitten wir Sie um entsprechende Anpassung der Zahlung! Für den Monat Januar 2021, würden wir die eventuell zu viel geleisteten Zahlungen als Gutschrift mit dem nächsten regulär zu zahlenden Elternbeitrag verrechnen.