Chemnitz: Kitas kehren zum Regelbetrieb zurück
04. 03. 2022
Die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas in Sachsen werden schrittweise zurückgefahren. Lt. der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung gilt ab 07.03.2022 wieder Regelbetrieb. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Früh- und Spätdienste sowie die Betreuung der Hortkinder vor Ort sind wieder möglich.
Folgende Regelungen gelten für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen:
- FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Erwachsenen bzw. Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Kinder und Jugendliche; ausgenommen für die in der Einrichtung betreuten Kinder und Personal während der Betreuung.
- Personen zum Bringen und Abholen der Kinder benötigen weiterhin keinen Nachweis eines negativen Tests.
- Eine Testpflicht besteht für pädagogische Fachkräfte sowie bei längeren Aufenthalt in den Einrichtungen für Eltern und Gäste zweimal pro Woche im Abstand von 3 bis 4 Tagen. Davon ausgenommen sind:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
- Personen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen oder
- Personen, die nachweislich von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.
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