Chemnitz Elterninformation: Lockdown, Notbetreuung, Elternbeiträge

11. 01. 2021
Notbetreuung

Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen und Kitas bis zum 7. Februar 2021 geschlossen ausgenommen Abschlussklassen. Kita- und Hortkindern wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten, geregelt durch die Corona-Schutz-Verordnung. Diese, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit finden Sie am Ende der Seite sowie auf der Corona-Website der Staatsregierung.

 

Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb sowie zu den Winterferien gibt es im Blog des Kultusministeriums.

 

Informationen zu den Elternbeiträgen

Eltern, deren Kinder während des derzeitigen Lockdowns seit Mitte  Dezember 2020 nicht betreut werden, müssen für diese Zeit keine Elternbeiträge zahlen. 

Für den Zeitraum 14.12.20 bis 17.01.21 wird pauschal ein Monatsbeitrag erlassen. Der Beitrag für Januar wird nicht eingezogen. Selbstzahler brauchen den Beitrag nicht überweisen oder können ggf. sich den Beitrag zurücküberweisen lassen unter Angabe des Kassenzeichens und Namens. 

Ab Februar werden die Beiträge regulär eingezogen (Stand 11.01.2021).

Für Familien, deren Kinder in der Notbetreuung sind, besteht die Zahlungsverpflichtung.