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Chemnitz: Notbetreuung ab 26.04.2021 (Bundesnotbremse)

22. 04. 2021

 

Bundestag und Bundesrat haben einheitliche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die ab bestimmten Inzidenzwerten bundesweit gelten. Da in Chemnitz die Inzidenz über 165 liegt, kommen die schärfsten Regeln zur Anwendung.

  • Ab Montag, 26.04.2021 findet in unseren Kitas Notbetreuung für bestimmte Berufsgruppen statt. 
  • Eine Übersicht zu den anspruchsberechtigten Personengruppen finden Sie hier -> Link. Das Formular zur Beantragung der Notbetreuung haben wir Ihnen unter der Mitteilung als Download eingefügt. 
  • Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare aus dem Zeitraum der Notbetreuung vom 29.03.2021 bis 01.04.2021 behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.
  • Hort: Kinder mit einem Anspruch auf Notbetreuung erhalten eine Hortbetreuung im Rahmen der üblichen Betreuungszeiten sowie eine Betreuung am Vormittag in Verantwortung der Grundschule. Die Testpflicht für Hortkinder besteht fort. 
  • Wer die Notbetreuung nicht in Anspruch nimmt, dem werden die Elternbeiträge erstattet.
  • Der Elternbeitrag für Kinder in Notbetreuung wird für den kompletten Monat erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme aller Betreuungstage.
  • Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten fort.

  • Pädagogische Fachkräfte in der Kita müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.

 

Sinken die Werte fünf Tage hintereinander unter 165, ist die Öffnung der Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen wieder möglich. 

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in dem Fall auf die Bekanntgabe der Stadt Chemnitz angewiesen sind. Sobald uns Informationen über eine mögliche Öffnung vorliegen, werden Sie informiert. 

 

Aktuelles

aus dem Berliner Institut für Kleinkindpädagogik