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Berlin: Eingeschränkter Regelbetrieb und Testpflicht ab 24.01.22

19. 01. 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,sehr geehrte Damen und Herren,

 

das durch die Omikron-Variante stark steigende Inzidenzgeschehen zeigt sich nun auch in den Berliner Kitas. Aktuell sind bereits über 650 Kitas ganz oder teilweise geschlossen. Viele Kitas haben zudem Personalengpässe und mussten ihr Angebot teilweise einschränken. Trotz dieser Entwicklung bleibt es unser Ziel, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten und diese, sowie ihre Erzieherinnen und Erzieher, dabei zugleich bestmöglich zu schützen.

Zur frühzeitigen Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen wurde daher in einem ersten Schritt als zusätzliche Schutzmaßnahme eine Testpflicht in Kitas festgelegt. Diese tritt in Kraft, sobald Ihnen die entsprechenden Lolli-Tests von Ihrer Kita zur Verfügung gestellt werden können, spätestens aber ab dem 31.01.2022.

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen dynamischen Entwicklung sind jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich, um weiterhin eine Betreuung aller Kinder zu ermöglichen.

Aus diesem Grund gehen die Kitas ab dem 24.01.2022 in den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über.

 

In diesem gelten die folgenden Regelungen:

  • (1) Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen. Hiervon unberührt gelten die eingeführten Regeln zur Testpflicht mit der Auslieferung der Lolli-Tests.
  • (2) Der eingeschränkte Regelbetrieb dient dem Ziel der Kontaktminimierung. Die Betreuung in stabilen, festen Gruppen ist verpflichtend. Aus organisatorischen Gründen können die Gruppen ggf. einmalig neu zusammengestellt werden, müssen dann aber in stabilen Settings arbeiten.
  • (3) Ab einer Größe von mehr als 25 Kindern sollen mehrere feste und stabile Gruppen gebildet werden.
  • (4) Reduzierungen des Betreuungsumfangs und /oder der Öffnungszeiten in Folge des eingeschränkten Regelbetriebs sind zulässig. Die Kitas sollen jedoch einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Sofern die organisatorischen Voraussetzungen für längere Betreuungszeiten innerhalb der Gruppenstruktur gegeben sind, sind diese auszuschöpfen.
  • (5) Während der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs können Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder der Kitagruppe zur Betreuung hinzuziehen. Auch weitere Nicht-Fachkräfte, die der Gruppe oder dem Träger bekannt sind, können zur Überbrückung dringender Personalengpässe eingesetzt werden.
  • (6) Die Hygieneregeln und die Vorgaben des Musterhygieneplans sind zu beachten. Nach diesen gilt bei eingeschränktem Regelbetrieb insbesondere Folgendes:
    • Die Eltern dürfen die Einrichtungen grundsätzlich nicht betreten (Ausnahmen sind z. B. ein Unfall des Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung).
    • Es sollen möglichst feste Hol- und Bringzeiten vereinbart werden.
    • Elternabende dürfen nur bei einem unaufschiebbaren Bedarf in Präsenz stattfinden.
    • Die Durchführung von Zusatzangeboten ist ausgesetzt.

 

Der Musterhygieneplan ist hier einsehbar.

 

Regelungen zur Quarantäne/Isolation

Des Weiteren möchten wir Sie über die neuen Regelungen im Kontext Quarantäne/Isolation informieren.

Mit Senatsbeschluss vom 18.01.2022 und daraus folgender Änderungen der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden folgende Regelungen für Kitakinder in Berlin Anwendung:

  • Nach einer Erkrankung kann die Isolation nach sieben Tagen durch einen AntigenSchnelltest oder PCR-Test beendet werden.
  • Als Kontaktperson kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test beendet werden.
  • In beiden Fällen ist die Freitestung der Kinder durch einen von den Eltern durchgeführten Antigen-Schnelltest als Selbsttest nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist die Freitestung von Kindern mittels Schnelltest in der Kita unter Aufsicht. Stattdessen sind die Angebote nach § 6 TestV (z. B. sog. Bürgertests) zu nutzen.
  • Details zu den aktuellen Quarantäneregeln für andere Personen können Sie hier nachlesen
  • Eine grafische Darstellung der Regelungen zu Quarantäne und Isolation sowie eine kindgerechte Information zum Testablauf erhalten Sie als Anlage zu diesem Schreiben.
  • Beachten Sie auch weiterhin die unter "Einfach testen" angebotenen Übersetzungen, Materialien und kindgerechten Informationen rund um das Thema testen.

 

Wir wissen, dass die aktuelle Situation eine große Herausforderung für alle Betroffenen darstellt und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag Holger Schulze

Leiter der Abteilung V Familie und frühkindliche Bildung

grafik senat

 

Aktuelles

aus dem Berliner Institut für Kleinkindpädagogik