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Chemnitz Elterinformationen: Regelungen zur Notbetreuung ab 14. Dezember 2020

13. 12. 2020

 

Liebe Familien,

auf Grundlage der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 11.12.2020 werden ab Montag, dem 14.12.2020, alle Einrichtungen der Kindertages- und Hortbetreuung an Grund- und Förderschulen geschlossen. Unsere Kitas bleiben für Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, geöffnet. 

 

Zur Umsetzung der Notbetreuung hat die Stadt Chemnitz folgende Festlegungen getroffen (Stand 12.12.2020):

Eine Notbetreuung wird nur dann gesichert, wenn

  • beide Sorgeberechtigte oder der alleinige Sorgeberechtigte oder in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte gemäß Anlage 1 der Corona-Schutz-Verordnung beruflich tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
  • nur einer der Personensorgeberechtigten gemäß der Anlage 2 der Corona-Schutz-Verordnung beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie die Betreuung durch einen anderen Sorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann oder
  • das Jugendamt aufgrund drohender Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit einer Notbetreuung feststellt.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die Liste der systemrelevanten Berufe (Anlage 1 und 2) sowie das Formular zur Beantragung der Notbetreuung (Anlage 3) finden Sie am Ende der Seite und sind abrufbar unter: coronavirus.sachsen.de -> Amtliche Bekanntmachungen

 

Bitte legen Sie das Formblatt bis spätestens 15. Dezember 2020 in Ihrer Kita vor. Die Formblätter werden von unseren Einrichtungen im Original bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 aufbewahrt und danach unverzüglich vernichtet.

 

Festlegungen zur Notbetreuung:

  • Die Kinder werden nach Bedarf während der üblichen Öffnungszeiten in festgelegten Gruppen mit festem Personal betreut. 
  • Schulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 werden während der Schulzeit am Vormittag von den Lehrern betreut. Eine Hortbetreuung findet zu den regulären Hortbetreuungszeiten statt. Im Zeitraum der Weihnachtsferien übernimmt der Hort die Betreuung.
  • Eltern können mittels einer Änderungsmeldung die erforderliche Betreuungszeit angeben und zahlen den entsprechenden Elternbeitrag für den Zeitraum der Notbetreuung. Die zu viel gezahlten Elternbeiträge werden im Folgemonat verrechnet. 
  • Die Maskenpflicht während der Bringe- und Abholsituation auf dem gesamten Geländer der Einrichtung (einschl. Parkplatz) besteht weiter. 
  • Die Eingewöhnung neuer Kinder ist nur möglich, wenn ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. 
  • Das Formular „Gesundheitsbestätigung“ bleibt weiter gültig; für Kinder bis zum Vorschulalter. 
  • Kinder, die typische COVID19-Symptome aufweisen, werden nicht betreut, solange kein Negativattest vorliegt. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Die Eltern werden dazu aktenkundig belehrt.

Derzeit liegen noch keine Entscheidungen des Freistaates Sachsen zum Umgang mit den Elternbeiträgen vor. 

 

Bitte beachten Sie auch die die FAQ zur Notbetreuung des Landes Sachsen. Die Fragen und Antworten werden auf der Seite regelmäßig aktualisiert.

 

Uns ist bewusst, dass die kommenden Tage wieder sehr herausfordernd und belastend sein können. Das Schließen der Einrichtungen soll dazu beitragen, Fall­zahlen zu reduzieren und Kontakte erheblich einzuschränken. Wir wünschen Ihnen von Herzen, dass Sie diese erneute Schließphase gut bewältigen. Versuchen Sie die gemeinsame Zeit trotz aller Herausforderungen mit Ihren Kindern vorweihnachtlich zu genießen.

 

Allen, die aktuell erkrankt sind, wünschen wir schnelle Genesung und allen, die gesund sind, dass sie es bleiben.

 

Passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf!

Ihre Kita-Teams aus Chemnitz

 

Aktuelles

aus dem Berliner Institut für Kleinkindpädagogik