Berlin: Elterinformationen
Elterninformationen
Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
das verstärkte Infektionsgeschehen hat auch die Berliner Kindertageseinrichtungen erreicht. In der Folge kommt es auch zu zeitweisen Kita- oder Gruppenschließungen. Aufgrund der großen Bedeutung der Kindertagesbetreuung für die Berliner Familien findet in den Berliner Kitas gleichwohl ein Regelbetrieb statt. Um Einschränkungen des Kitabetriebes zu verhindern, muss das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Die Impfung der Erwachsenen in Kombination mit den bekannten Begleitmaßnahmen (Hygiene- und Verhaltensregeln) ist hierfür von entscheidender Bedeutung. Daher bitten wir Sie eindringlich, sich impfen zu lassen bzw. die angebotenen Booster-Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission nunmehr für alle Menschen ab 18 Jahren empfohlen wurden, in Anspruch zu nehmen. Sie tragen damit auch zum Schutz der Kinder bei, die nicht geimpft werden können.
Testung der Kitakinder
Die regelmäßige Testung der Kitakinder durch die Eltern wird fortgesetzt. Hierfür stellt Ihnen das Land Berlin über Ihre Kita zwei Tests pro Woche zur Verfügung. Wir bitten Sie sehr, dieses Angebot zu nutzen. Tragen Sie so zum Schutz der Kinder und zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs bei.
Die Anwendung der Tests soll den Kitas ab dem 01.12.2021 schriftlich angezeigt werden (Vordruck anbei). Der Nachweis dokumentiert das regelmäßige Testen, welches Voraussetzung für eine mögliche Verkürzung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt ist. Anderenfalls gelten die üblichen Grundsätze zur Quarantänedauer.
Voraussichtlich ab Mitte Januar stellt das Land Berlin Lolli-Antigen-Schnelltests zur Testung Ihrer Kinder zur Verfügung. Diese ermöglichen eine kindgerechtere Anwendung. Mit der Bereitstellung dieser Tests ist auch die Einführung einer Testpflicht für die Kita-Kinder dreimal pro Woche vorgesehen. Hierzu werden wir Sie zu gegebener Zeit ausführlicher informieren.
Aktuell besteht der Betreuungsanspruch für Ihr Kind auch ohne regelmäßige Testung und unabhängig von der Vorlage der oben genannten Bescheinigung.
„Schnupfenregelung“
Im Hinblick auf die aktuelle Erkältungszeit gilt: Kinder mit Erkältungssymptomatik sollen nicht in den Kitas betreut werden. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder trotz leichter Erkältungssymptome die Kita besuchen sollen, kann diese von Ihnen die Vorlage eines negativen Testnachweises oder die Durchführung eines Tests vor Ort verlangen. Ebenso kann die Wahrnehmung des regelmäßigen Testangebotes (2 x pro Woche inkl. Anzeige) eingefordert werden, bis Ihr Kind wieder vollständig symptomfrei ist. Eine tägliche Wiederholung des Tests ist hingegen nicht erforderlich und darf nicht verlangt werden.
Quarantäne
Weiterhin gilt, dass sich enge Kontaktpersonen von bestätigten COVID-19-Fällen unverzüglich häuslich absondern müssen (Quarantäne). Über die Quarantänedauer sowie das Ende der Quarantäne und die Durchführung einer Freitestung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne entscheidet allein das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die zusätzlichen Quarantäne-Regelungen einzelner Bezirke, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/quarantaene
Es ist nicht zulässig, ohne Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Kita selbstständig die Einrichtung zur Freitestung aufzusuchen.
3G-Regeln bei Veranstaltungen
Kita-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen erwachsene Dritte (bspw. Eltern) teilnehmen (bspw. Elternabende etc.), dürfen nur unter 3G-Bedingungen stattfinden. Größere Veranstaltungen mit mehr als 20 Erwachsenen sind im Freien durchzuführen. Seite 3 von 3 Bei diesen Veranstaltungen besteht für Teilnehmende mit Ausnahme der Kita-Kinder eine Maskenpflicht, es sei denn, sie halten sich auf einem festen Platz auf und können den Mindestabstand jederzeit einhalten. Die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist zu dokumentieren.
Hygienemaßnahmen und Betreten der Kitas
Wir bitten Sie, die Hygieneregeln weiterhin streng einzuhalten, insbesondere das Einhalten der Abstände und das Tragen von Masken. Dies gilt auch beim Bringen und Holen Ihres Kindes.
Eingewöhnung
Wenn Sie die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita begleiten, müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie geimpft oder genesen sind oder täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
Temporäre Familienhilfe - Coronahilfe bei Verdienstausfall für Berliner Eltern
Diese Hilfe richtet sich an berufstätige Eltern, die als Selbstständige, geringfügig Beschäftigte oder berufstätige Studierende keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V haben. Wenn Sie im Jahr 2021 Ihr Kind pandemiebedingt zuhause betreuen mussten und dadurch einen Verdienstausfall hatten, können Sie rückwirkend zum 4. Januar 2021 und bis Ende des Jahres 2021 eine finanzielle Hilfe unter dem folgenden Link beantragen:
http://www.corona-hilfe-kind.berlin
Weitere Informationen zu der Temporären Familienhilfe haben wir in der angehängten Kurzinformation für Sie zusammengefasst. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung V Familie und frühkindliche Bildung