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Chemnitz: Regelungen für Kitas ab 01.07.2021

29. 06. 2021

Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte für Schulen Kindertageseinrichtungen ab 01.07.2021 möglich: 

  • Unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10 gilt für den Zutritt in Schulen und Kindertageseinrichtungen eine einmal wöchentliche Testpflicht für Schulkinder, pädagogisches Personal und Externe ohne Impf- oder Genesenennachweis. 
  • Schulen und Kitas bleiben unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet. 
  • Oberhalb einer Inzidenz von 100 müssen Grundschulen und Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen und Gruppen gehen.
  • Die Maskenpflicht für Schüler*innen und Personal fällt weg, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt.
  • Alle anderen Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin bestehen. 
  • Elternabende außerhalb der Öffnungszeiten können ohne negativen Testnachweis stattfinden. Das Zutrittsverbot gilt in diesen Fällen nicht, wenn sichergestellt ist, dass Desinfektionsmittel in hinreichender Menge zur Verfügung stehen sowie die genutzten Oberflächen, Gegenstände und Räume nach Beendigung des Elternabends gründlich gereinigt werden. Die Eltern haben jedoch eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Zusätzlich gelten die bekannten Hygienemaßnahmen sowie Dokumentation alles Anwesenden zur Kontaktnachverfolgung.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in den FAQs des SMK:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/06/22/faq-schulbetrieb-teil-2/

 

Aktuelles

aus dem Berliner Institut für Kleinkindpädagogik